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«Lausanna locuta, causa finita», so haben wir es im Studium gelernt. Aber hat das Bundesgericht immer Recht? Jedenfalls dann nicht, wenn es seine eigenen Entscheidungen unpräzise zitiert und zum – in den Augen des Verfassers – falschen Schluss gelangt, im vorliegenden Fall habe keine genügende Rechtsgrundlage für eine Verurteilung wegen Art. 271 StGB vorgelegen.
Der Volltext ist zu finden unter forumpoenale 4/2025, S. 236 oder hier auf unserer Website.